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Benutzerordnung für
das Medienzentrum Gera |
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Das Medienzentrum wird von der
Stadt Gera gem. § 3 (2) ThürSchFG betrieben und erbringt Leistungen gem. § 42
(1) ThürSchulG für nichtkommerzielle Zwecke.
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Der Verleih audiovisueller
Medien erfolgt ausschließlich an die Lehrerschaft der staatlichen Schulen in
Trägerschaft der Stadt Gera und für den unterrichtlichen
Einsatz.
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Eine Bestellung von Medien ist
nur über das dafür eingerichtete Internetprogramm möglich.
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Eine Bestellung hat für Medien
zur Nutzung für die Klassen 1 bis 4, 5 bis 10 sowie 11 bis 13 jeweils separat
zu erfolgen.
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Mit Bestellung erkennt der
Besteller die Bestimmungen dieser Benutzerordnung an.
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Bestellte Medien werden an den
Besteller verliehen und ihm über den Kurierdienst bzw. die
Schulsachbearbeiterin zugestellt.
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Der Verleih erfolgt i.d.R. für
den Zeitraum von 1 Woche ab Zustellung. Längere Fristen sind zu
vereinbaren.
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Entliehene Medien sind
sachgerecht zu bewahren und zu nutzen. Sie dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden.
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Entliehene Medien sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert oder bearbeitet werden.
Sollten im Rahmen der Nutzung Forderungen aus dem Urheberrecht wirksam werden,
hat der Entleiher die entsprechende Genehmigung einzuholen und die Kosten zu
tragen.
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Entliehene Medien sind zum
festgelegten Termin über den Kurierdienst zurück zu geben. Fristversäumnisse
gehen zu Lasten des Entleihers.
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Fristüberschreitungen werden
der jeweiligen Schule zur Kenntnis gegeben.
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Verlust oder Beschädigung über
den Rahmen des normalen Verschleißes hinaus gehen zu Lasten des Entleihers
außer, sie liegen in Verantwortung des Kurierdienstes. Beschädigungen sind bei
Rückgabe durch den Entleiher anzuzeigen.
Gera, im Juli
2006 |
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0 Produkte |
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